Schutz- und Hygienekonzept
Version 10, Stand 08.03.2022
Dienstag, 8. März 2050
Zum Schutz unserer Gäste, Sportler/innen und der Betreuungs- und Servicekräfte vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus werden folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln festgelegt:
Ansprechpartner zum Infektions-/Hygieneschutz ist: Herr Bernhard Schoder, 08435/941412
Zutrittsregelungen und Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Vom Besuch des Schützenheims und von der Teilnahme am Schießbetrieb und von Veranstaltungen jeglicher Art sind Personen ausgenommen, die
- nachgewiesenermaßen unter einer SARS-CoV-2-Infektion leiden
- aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen
- Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können (wie respiratorische Symptome jeder Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen).
- Für den Zutritt zur Gaststube gilt die 3G-Regelung. Der Zutritt ist nur folgenden Personen gestattet:
- vollständig geimpfte und genesene Personen,
- Personen, die über einen negativen Testnachweis verfügen. Folgende Tests sind hierzu zulässig:
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Es werden keine Selbsttests Vorort durchgeführt!
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder
- minderjährige Schüler/innen die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- Sollten Personen während ihres Aufenthalts im Schützenheim typische Symptome für eine Infektion mit SARS-CoV-2 entwickeln, haben diese unverzüglich das Schützenheim zu verlassen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hiervon in Kenntnis zu setzen.
- Im gesamten Gebäude ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Diese darf nur an den Tischen in den Gasträumen und bei der Ausübung des Schießsports abgenommen werden.
- Auf allen Wegen im Gebäude ist zwischen einzelnen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Allgemeines
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Die Betreuungs- und Servicekräfte sind als Vertreter des Vorstands zur Überprüfung der vorzulegenden Nachweise verpflichtet. Die Überprüfung soll nach Möglichkeit vor dem Schützenheim erfolgen. Ist dies nicht möglich hat die Kontrolle unmittelbar nach dem Betreten des Gastraums bzw. des Schießzimmers zu erfolgen. Die Überprüfung ist auf dem Formular für die Kontaktdatenerfassung zu vermerken.
Bei Stammgästen und Heimschützen, die ihren Impfstatus bereits nachgewiesen haben und einer Aufnahme in die Liste der „Geimpften Personen“ zugestimmt haben kann auf die erneute Kontrolle verzichtet werden.
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Nach Betriebsende sind alle Tische, Stühle, Türklinken und die Toilettenanlage feucht zu reinigen. Die Reinigung erfolgt entsprechend den HACCP-Standards nach dem Vier-Farben-System.
Gaststätte
- Die Gasträume sind vor Betriebsöffnung mind. 15 Minuten lang durch Querlüftung ausreichend zu durchlüften. Diese Maßnahme ist nach Betriebsende zu wiederholen. Auch während der Betriebszeiten ist für eine ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen. Hierbei sind mindestens folgende Lüftungsintervalle einzuhalten
- Während der Öffnungszeiten ist die dezentrale Lüftungsanlage mit der mittleren Leistungsstufe zu betreiben. Bei Veranstaltungen in mehreren Räumen ist immer die höchste Leistungsstufe zu verwenden. Die Filter sind vor und nach größeren Veranstaltungen (über 30 Personen) sowie turnusgemäß alle 4 Wochen zu wechseln.
- Soweit möglich ist jedes Getränk in ein unbenutztes Glas einzuschenken.
- Die Gläser sind mit heißem Wasser (mind. 45 °C, jedoch zum Schutz der Hände nicht höher als 50 °C) und mit Spülmittel zu reinigen. Die ausreichende Wassertemperatur ist durch das vorhandene Thermometer sicherzustellen.
Schießsport
- Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten (Schießzimmer und –stand ist nur für die Dauer der Sportausübung bzw. für die Dauer der Schieß- / Standaufsicht gestattet.
- Die Räumlichkeiten sind vor Trainings- / Wettkampfbeginn mind. 20 Minuten lang zu Lüften. Hierzu sind die beiden Fenster, die Tür zum Schützenzimmer sowie beide Flügeltüren zum Schießstand offen zu halten. Diese Maßnahme ist nach Betriebsende zu wiederholen.
- Auch während des Schießbetriebs ist für eine ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen. Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, sind die Fenster und Türen offen zu halten. Falls dies nicht möglich ist, ist ein Luftaustausch durch regelmäßiges Zwischenlüften zu gewährleisten.
- Für die Trainingseinheiten sind feste Gruppen einzuteilen. Die Einteilung für das Jugendtraining übernimmt die Sportleitung. Für das Vereinstraining (Mittwochabend, Jugendtraining) können Trainingsplätze über die Internetseite des Vereins gebucht werden.
- Zwischen den gruppenbezogenen Trainingseinheiten, die max. 60 Minuten andauern dürfen, ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.