Schützenheim ist Sonntags wieder geöffnet
Information zur Öffnung und zum Betrieb des Schützenheims.
Samstag, 1. Januar 2050
Auf Anfrage erteilte das LRA Neuburg-Schrobenhausen folgende Auskunft:
- Seit 17.06.2020 dürfen sich nach § 2 Abs. 1 der 5. BayIfSMV wieder bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Sofern Sie nur 10 Personen sind, dürfen Sie sich auch wieder in Gaststätten treffen.
- Dort gelten wie bisher die Hygienekonzepte für Gaststätten. Der Gastwirt hat weiterhin eine Aufzeichnung über die Gäste zu führen.
- Es können sich dort auch zwei Gruppen aufhalten, sofern zwischen den Tischen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und kein Gruppenwechsel stattfindet.
Zum Schutz unserer Gäste und der Servicekräfte vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus werden folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln festgelegt:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen das Schützenheim nicht betreten. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese das Schützenheim umgehend zu verlassen.
- Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten auf einen Besuch des Schützenheims verzichten.
- Von allen Anwesenden werden durch die Servicekräfte die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht. Diese ist nach Betriebsende dem 1. Vorstand zur ordnungsgemäßen Verwahrung auszuhändigen.
- Im gesamten Gebäude ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur am Tisch abgenommen werden.
- Auf allen Wegen im Gebäude ist zwischen einzelnen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Es darf sich immer nur eine Person in den Toilettenräumen aufhalten.
- Ein Tisch- bzw. Gruppenwechsel einzelner Personen kann nicht gestattet werden.
- Die Servicekräfte kontrollieren die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen. Sie sind berechtigt bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Falls Nötig, darf auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Ansprechpartner zum Infektions- / Hygieneschutz: Herr Bernhard Schoder, 08435/941412